18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
18+. Vorschauangaben: Bonus, Sterne und Bewertungszahlen sind vom Auftraggeber vorgegeben und nicht unabhängig bestätigt. Maßgeblich sind die aktuellen Bedingungen des Anbieters. Verfügbarkeit und Bedingungen hängen vom Aufenthaltsort ab. Glücksspiel birgt finanzielle Risiken.
Kurzfassung
Dies ist der einzige Punkt dieser Seiten mit einer eindeutigen Antwort, und die Antwort gibt nicht ein Testbericht, sondern ein Verzeichnis. Hier steht, wie dieses Verzeichnis aufgebaut ist, wie man darin sucht und welche Folgen ein fehlender Eintrag hat.
Thema
Lizenz
Stand
2026-10-29
Altersgrenze
ab 18
Was eine Erlaubnis überhaupt leistet
Eine Erlaubnis ist kein Gütesiegel für Spielspaß. Sie ist eine Verwaltungsentscheidung, mit der ein Unternehmen das Recht erhält, ein bestimmtes Angebot in Deutschland zu verbreiten, und sie bindet dieses Unternehmen an eine Reihe von Pflichten.
Diese Pflichten betreffen nicht nur die Technik des Spiels, sondern vor allem den Schutz der Spieler. Dazu gehört die Teilnahme an der bundesweiten Sperrdatei, die Anbindung an die zentrale Erfassung der Einzahlungen, die Pflicht zu Grenzen im Kontobereich und die Pflicht, Werbung in engen Bahnen zu halten.
Fällt die Erlaubnis weg oder gab es sie nie, fallen alle diese Pflichten mit. Das ist der praktische Kern der Frage. Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, verliert nicht nur einen Beschwerdeweg, sondern auch die Schutzmechanismen, die hierzulande gesetzlich vorgesehen sind.
Die Behörde und ihr Verzeichnis
Seit der Neuordnung zum 1. Juli 2021 gibt es eine gemeinsame Stelle für alle Bundesländer. Sie heißt Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, wird mit GGL abgekürzt und hat ihren Sitz in Halle an der Saale. Zu ihren Aufgaben gehört die Aufsicht über erlaubte Angebote und das Vorgehen gegen nicht erlaubte.
Die Behörde veröffentlicht eine Übersicht der erteilten Erlaubnisse, oft als weiße Liste bezeichnet. Diese Übersicht ist öffentlich und wird fortgeschrieben. Sie ist die einzige Quelle, auf die sich eine Aussage über die Zulässigkeit eines Angebots stützen kann.
Was dort nicht steht, lässt sich nicht durch andere Hinweise ersetzen. Ein Siegel in der Fußzeile, eine lange Nummer in kleiner Schrift, ein Satz über eine Aufsicht in einem anderen Staat oder eine Zusicherung im Chat des Kundendienstes sagen über die deutsche Lage nichts aus.
Erlaubnisse gelten je Spielart, nicht pauschal
Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden. Eine Erlaubnis wird nicht für ein Unternehmen als Ganzes erteilt, sondern für ein bestimmtes Angebot. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker sind getrennte Kategorien mit getrennten Verfahren.
Dieser Punkt wird am häufigsten missverstanden.
Daraus folgt eine Konsequenz, die im Alltag zählt: Ein Anbieter kann für eine Kategorie geführt werden und für eine andere nicht. Wer also den Namen im Verzeichnis findet, ist noch nicht fertig, sondern muss zusätzlich nachsehen, für welche Kategorie der Eintrag gilt.
Zwei Bereiche fehlen im Rahmen dieser Regelung vollständig. Automaten, deren Jackpot über mehrere Spiele oder Anbieter verbunden ist, sind nicht vorgesehen. Tische mit echtem Croupier, oft als Live-Bereich beworben, erscheinen in dieser Übersicht ebenfalls nicht. Beides ergibt einen brauchbaren Schnelltest, der ohne Verzeichnis funktioniert.
Spielarten und ihre Einordnung im deutschen Rahmen
Spielart
Eigene Erlaubniskategorie
Hinweis
Sportwetten
ja
Eigenes Verfahren, eigener Eintrag
Virtuelle Automatenspiele
ja
Einsatz je Drehung und Rundendauer vorgegeben
Online-Poker
ja
Eigenes Verfahren, eigener Eintrag
Tische mit echtem Croupier
nein
In der Übersicht nicht enthalten
Automaten mit verbundenem Jackpot
nein
Im Rahmen nicht vorgesehen
Selbst nachsehen, in fünf Schritten
Die Prüfung dauert kürzer als das Lesen eines Testberichts. Wichtig ist die Schreibweise: Gesucht wird nicht nach dem Namen der Webseite, sondern nach dem Namen des Unternehmens oder der Marke, und beide können voneinander abweichen.
Im Seitenfuß des Anbieters den Namen des betreibenden Unternehmens ablesen
Das amtliche Verzeichnis der GGL öffnen und nach diesem Namen suchen
Zusätzlich nach dem Markennamen suchen, da Einträge unter beiden geführt werden können
Bei einem Treffer prüfen, für welche Spielart der Eintrag gilt
Datum der Prüfung notieren, weil der Stand sich ändern kann
Was ein fehlender Eintrag praktisch bedeutet
Zunächst bedeutet er, dass die hiesigen Pflichten nicht greifen. Der Monatsrahmen für Einzahlungen von 1000 Euro, der über alle erlaubten Konten gemeinsam in LUGAS geführt wird, gilt dort nicht. Ebenso greift der Abgleich mit der Sperrdatei OASIS nicht, was besonders schwer wiegt: Eine Selbstsperre bleibt bei einem solchen Anbieter ohne Wirkung.
Zweitens fehlt der Beschwerdeweg. Bei einem erlaubten Anbieter kann man sich nach erfolgloser Reklamation an die Aufsicht wenden. Bei einem Anbieter außerhalb dieses Rahmens gibt es diese Stelle nicht, und eine Durchsetzung im Ausland ist für Privatpersonen praktisch aussichtslos.
Drittens entfallen die technischen Vorgaben zum Spiel. Höhere Einsätze je Drehung, fehlende Pausen zwischen den Runden und eine Taste für automatisches Weiterspielen sind dort möglich. Was wie Komfort aussieht, ist der Verzicht auf genau jene Bremsen, die der Gesetzgeber eingebaut hat.
Kein Monatsrahmen für Einzahlungen und keine zentrale Erfassung
Keine Wirkung einer Selbstsperre über die bundesweite Datei
Kein Beschwerdeweg zu einer deutschen Aufsicht
Keine Vorgaben zu Einsatzhöhe und Rundendauer
Keine Pflicht, Grenzen im Kontobereich anzubieten
Erlaubnisse anderer Staaten und ihr Wert
Häufig wird im Seitenfuß eine Aufsicht aus einem anderen Staat genannt. Solche Erlaubnisse existieren und haben dort eine Bedeutung. Für einen Spieler mit Wohnsitz in Deutschland ändern sie an der Rechtslage hier nichts.
Der Grund liegt im Anknüpfungspunkt. Maßgeblich ist, wo das Angebot verbreitet wird, nicht wo das Unternehmen sitzt. Eine Aufsicht aus einem anderen Staat prüft die Pflichten ihrer eigenen Rechtsordnung, nicht die hiesigen, und sie ist für eine Beschwerde aus Deutschland nicht zuständig.
Das heißt nicht, dass solche Stellen nutzlos sind. Manche bieten ein Schlichtungsverfahren an. Nur ist der Weg dorthin länger, in der Verfahrenssprache des Staates zu führen und ohne die Mittel ausgestattet, die eine inländische Aufsicht hat.
Was im Seitenfuß stehen sollte
Unabhängig von der Erlaubnis gibt es Angaben, die eine seriöse Seite nennt. Dazu gehört ein vollständiges Impressum mit Unternehmensnamen, Sitz, Registereintrag und einer erreichbaren Kontaktmöglichkeit. Fehlt der Sitz oder lautet die Kontaktangabe nur auf ein Formular, ist das ein Mangel, der nichts mit Glücksspiel zu tun hat.
Unabhängig von der Erlaubnis gibt es Angaben, die eine seriöse Seite nennt.
Zweitens gehört dorthin ein Hinweis auf Hilfsangebote und auf die Altersgrenze. Drittens eine verständliche Beschreibung, wie Grenzen für Einzahlung und Spielzeit gesetzt werden, und zwar ohne vorherige Anmeldung lesbar.
Diese drei Punkte lassen sich in zwei Minuten abhaken und sagen mehr über die Arbeitsweise eines Anbieters als jede Bewertungszahl. Wie wir solche Beobachtungen einordnen, steht in unserer Methodik; was uns bei dieser Marke aufgefallen ist, steht bei den Schwachstellen.
Der Beschwerdeweg, wenn etwas schiefgeht
Die Reihenfolge ist festgelegt und sollte eingehalten werden, weil jede Stelle die vorherige voraussetzt. Zuerst die Reklamation beim Anbieter, schriftlich, mit Datum, Uhrzeit und Betrag, und mit einer gespeicherten Abschrift des Austauschs.
Bleibt die Antwort aus oder ist sie unbefriedigend, folgt die Beschwerde bei der Aufsicht. Dafür braucht es den Nachweis, dass man es zuerst beim Anbieter versucht hat, und die gesammelten Unterlagen. Parallel kann bei Streit über eine Zahlung der Zahlungsdienstleister einbezogen werden, je nach genutztem Weg.
Diese Kette setzt an einer Stelle an, die am Anfang steht: dem Eintrag im amtlichen Verzeichnis. Ohne ihn beginnt die Kette nicht. Deshalb ist die Prüfung vor der Anmeldung nicht Formalität, sondern die einzige Maßnahme, die später überhaupt etwas trägt.
Häufige Fragen
Besitzt Rabona eine deutsche Erlaubnis?
Dazu geben wir keine Auskunft, weil der Stand sich ändern kann und eine veraltete Angabe irreführend wäre. Nachzulesen ist es im Verzeichnis der GGL, und zwar nach dem Markennamen und zusätzlich nach dem im Seitenfuß genannten Unternehmensnamen.
Was heißt es, wenn ein Anbieter nur für Sportwetten eingetragen ist?
Dass die Erlaubnis für diese Kategorie gilt und nicht automatisch für andere. Für Walzenspiele im Netz und für Poker laufen eigenständige Verfahren mit eigenen Entscheidungen. Deshalb reicht der Treffer im Verzeichnis nicht, man muss auch die Kategorie des Eintrags ansehen.
Zählt eine Erlaubnis aus einem anderen EU-Staat in Deutschland?
Für die Rechtslage hier nicht. Maßgeblich ist, wo das Angebot verbreitet wird. Eine Aufsicht aus einem anderen Staat prüft ihre eigenen Pflichten und ist für Beschwerden aus Deutschland nicht zuständig, auch wenn sie ein eigenes Schlichtungsverfahren anbietet.
Wirkt meine Selbstsperre bei jedem Anbieter?
Bei allen, die in Deutschland eine Erlaubnis haben, denn sie gleichen bei der Anmeldung mit der bundesweiten Datei ab. Außerhalb dieses Rahmens greift die Sperre nicht. Das ist der wichtigste praktische Grund, vorher ins Verzeichnis zu sehen.
Woran erkenne ich ohne Verzeichnis, dass etwas nicht passt?
An beworbenen Bereichen, die der deutsche Rahmen nicht kennt. Tische mit echtem Croupier und Automaten mit verbundenem Jackpot gehören dazu. Ein weiterer Hinweis sind Einsätze über einem Euro je Drehung oder eine Funktion für automatisches Weiterspielen.
Wohin wende ich mich bei einem Streit über eine Auszahlung?
Zuerst schriftlich an den Anbieter, mit Datum, Uhrzeit, Betrag und gespeicherter Abschrift. Bleibt das erfolglos, folgt die Beschwerde bei der Aufsicht in Halle. Je nach genutztem Zahlungsweg kann zusätzlich der Zahlungsdienstleister einbezogen werden.